AGB
Awantel GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich der AGB
1.1 Die Awantel GmbH (im folgenden "AWT" genannt) erbringt ihre Telefondienstleistungen ("die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"),
die der Vertragspartner ("Kunde") durch Erteilung des Auftrags oder Anforderung einer von AWT frei geschalteten Call-by-Call Aufträge anerkennt ("Telefondienstauftrag").
Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AWT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch Produkt- oder
Dienstspezifische Regelungen sowie Preislisten, die in allen AWT- bzw. AWANTEL Geschäftsstellen zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit liegen und die unter www.Awantel.de
einsehbar und abrufbar sind. Der Kunde hat auf zumutbare Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Bedingungen gehabt.
1.2 Diese AGB gelten für alle ab dem 01.06.2006 in den AWANTEL Tarifen abgeschlossene
Telefondienstleistungsaufträge über Leistungen der AWT.

2. Vertragsschluss, Kreditlimit
2.1 Der Auftrag an AWT richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des schriftlichen Auftragsformulars, nach dieser AGB, nach den bei Vertragsabschluss aktuellen
Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie gegebenenfalls nach besonderen Bedingungen. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten liegen in den AWT- bzw.
AWANTEL- Geschäftsstellen zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit und sind unter www.Awantel.de einsehbar und abrufbar. Der Kunde hat auf zumutbare Weise die
Möglichkeit der Kenntnisnahme von diesen Bedingungen gehabt. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden bekannt gemacht.
2.2 Der Call-by-Call Auftrag zwischen AWT und dem Kunden kommt über die Vertriebskanäle "AWANTEL Online Shop" und "Awantel Reseller" aufgrund eines schriftlichen
Auftrags des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, den AWT - vorbehaltlich der Ziffern 2.4 bis 2.7 - durch Freischaltung der AWT- Telefondienstaufträge
annimmt, zustande. Ein Call-by-Call Auftrag kommt ebenfalls zustande, wenn AWT dem Kunden eine oder mehrere frei geschaltete AWT aushändigt und der Kunde mit mindestens einer
der zur Verfügung gestellten
AWT- Telefondienstaufträge telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von AWT in Anspruch nimmt.
2.3 AWT kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z. B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründeter Verdacht besteht,
dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
2.4 AWT ist berechtigt, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen. Bei Überschreitung des Kreditlimits ist AWT berechtigt,
die AWT- Call by Call Aufträge ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren; die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sämtlicher
anfallenden Entgelte bleibt hiervon unberührt. AWT wird den Kunden über die Einrichtung, Dauer und die Höhe des jeweiligen Kreditlimits informieren.
In der Regel gilt die Einrichtung des Kreditlimits für sechs Monate ab Einrichtung desselben und wird nur dann aufgehoben, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß (pünktlich und in voller Höhe) nachgekommen ist. Den Wegfall eines Kreditlimits teilt AWT dem Kunden auf Nachfrage mit.
2.5 Wird ein Account länger als 6 Monate nicht genutzt, so wird dieser aus dem Call-by-Call Verfahren herausgenommen und gekündigt!

3. Widerrufsrecht
Sie Können Ihre Vertragserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform per E-Mail Widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der sache der Widerrufs ist zu richten an.

4. Leistungsumfang
4.1 Die jeweils anfallenden Kosten lokaler Einwahlnummern, müssen vom Kunden selbst getragen werden.
4.2 Der Kunde ist - vorbehaltlich der Ziffern 2.1 bis 2.2 und einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung - im Rahmen des jeweiligen Angebots von AWT berechtigt,
Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie im Inland in Anspruch zu nehmen, soweit AWT dies jeweils technisch ermöglicht.
4.3 AWT behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Awantel
Call-by-Call Systems zeitweilig zu beschränken. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen,
durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnischen Hindernissen, Unterbrechungen der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen
an den Anlagen von AWT (z.B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen), die für die
ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
4.4Gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von AWT zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis benutzt werden.
4.5 Sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt, besteht ein Telefonkostenlimit von 50 €. Wenn dieser Betrag erreicht wird, müssen die zu diesem Zeitpunkt angefallenen
Kosten ausgeglichen werden, bevor weiterhin telefoniert werden kann.

5. Tarife, Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1 AWT richtet, nach erfolgter Anmeldung, für den Kunden ein Kundenaccount auf Prepaid- oder Lastschrift-Basis ein. Beim Kundenaccount auf Prepaidbasis wird der Account
des Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preisliste für Verbindungen belastet.
Beim Kundenaccount auf Lastschriftbasis wird dem Kunden am Ende der Rechnunsperiode
entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preisliste der Gesambetrag in Rechnung gestellt, und frühestens 1 Tag nach Versandt der Rechnung von der bei der
Anmeldung durch den Kunden hinterlegten Bankverbindung eingezogen.
5.2 Die jeweils gültigen Tarife und die Entgelte für sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden und dem Kunden bekannt
gegebenen Preislisten, die in allen AWT- bzw. AWANTEL Geschäftsstellen zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit liegen und die unter www.Awantel.de einsehbar
und abrufbar sind, und von denen der Kunde jeweils in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. AWT kann eine Erhöhung des gesetzlichen
Umsatzsteuersatzes an den Kunden weitergeben, so dass sich die nutzungsabhängigen sowie die nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen.
5.3 Sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt wird für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Verschuldens der
kontoführenden Bank/ Kreditinstitut zurückgereichte Lastschrift ("keine Angaben") ein Pauschalbetrag gemäß Preisliste für die Rücklastschrift, erhoben
5.4 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5 Soweit AWT nach den vorstehenden Ziffern Pauschalen zur Schadensabwicklung erhebt, kann der Kunde der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der
Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. AWT bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
5.6 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte
entstanden sind, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat.

6. Einwendungen gegen Rechnungen
6.1 Der Kunde hat die Rechnungen der AWT sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch acht
Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt
als Genehmigung. Ansprüche des Kunden aus berechtigten
Einwendungen, die erst nach Fristablauf erhoben werden konnten, bleiben unberührt, sofern AWT eine Überprüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen noch möglich ist.
Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt eine Gutschrift oder eine Verrechnung mit Zahlungsansprüchen der AWT.
6.2 Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsversand oder im Falle einer vom Kunden
gewünschten kürzeren Speicherung (Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand) wird AWT aus Datenschutzgründen die der Rechnung zugrunde liegenden
Verkehrsdaten löschen, so dass anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. AWT wird den Kunden auf jeder Rechnung gesondert auf diese
Einwendungsfristen und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hinweisen.

7. Sperre
7.1 AWT ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der Telefondienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist
berechtigt, wenn:
a) es, bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren, zu einer Rücklastschrift beim Einzug von AWT-Forderungen kommt, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift nicht
zu vertreten.
b) das Kreditlimit nach Ziffer 4.5 überschritten ist.
c) das Entgeltaufkommen und/oder das Nutzungsverhalten in sehr hohem Maße bzw.
ungewöhnlich ansteigt und/oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei
einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte
Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet.
d) eine Gefährdung der Einrichtungen der AWT oder deren Partnern oder der öffentlichen Sicherheit droht.
e) der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung gegeben hat.
f) in Fällen eines Verstoßes des Kunden gegen Ziffer 8.1, wenn hierdurch der
ordnungsgemäße Rechnungsausgleich gefährdet ist.
g) der Kunde mehr als 3 der Bereits abgerechneten monatlichen Rechnungen nicht bezahlt hat.
7.2 Für die Sperre werden die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte erhoben. Bei Diebstahl oder Verlust erfolgt die Sperre kostenlos (Kundenwunschsperre).

8. Pflichten des Kunden/ AWT-Call by Call Aufträge
8.1 Der Kunde wird AWT unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder
Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung anzeigen. Die Anzeige kann schriftlich per E-Mail erfolgen.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Abgeschlossenen Call-by-Call Aufträge haben eine unbefristete Laufzeit.
9.2 Der Auftrag kann jederzeit, unentgeltlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Pflicht des Kunden zum Ausgleich aller bis dahin angefallenen Gebühren bleibt von der Kündigung unberührt.
9.3 Sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt, wird die Kündigung gemäß Ziffer 9.2 zwar durchgeführt, die Bankverbindung bleibt jedoch, bis zur Rechnungsstellung und einreichen der Lastschrift für die vom Beginn der Rechnungsperiode
bis zur Kündigung angefallenen Kosten, weiterhin hinterlegt.

10. Datenschutz und Kreditwürdigkeitsprüfung
10.1 AWT darf ferner mit Einwilligung des Kunden, Produkte der Awantel GmbH via E-Mail dem Kunden anbieten. Der Kunde kann die Einwilligung
jederzeit widerrufen.
10.2 AWT speichert alle Verkehrs- und Nutzungsdaten grundsätzlich höchstens bis zu 30 Tagen nach Rechnungsversand. Der Kunde kann sich durch ausdrückliche
schriftliche Erklärung für eine kürzere Speicherung entscheiden; in diesem Fall werden die Verkehrsdaten spätestens nach Rechnungsversand gelöscht. Seine
Entscheidung kann der Kunde durch entsprechende ausdrückliche schriftliche Erklärung wieder ändern.
10.3 AWT ist berechtigt, anhand der vorgelegten Bestandsdaten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder Angabe sonstiger für die Begründung eines
Vertrags erforderlichen Daten) sowie der vorgelegten Ausweise zu prüfen, ob der Kunde in der Vergangenheit einen Telekommunikations-Dienstvertrag geschlossen hat,
der nicht vertragsgemäß abgewickelt wurde (z.B. Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie offene
Forderung bei Unauffindbarkeit des Kunden). Dazu vergleicht AWT diese Daten des Kunden mit dem
vorhandenen Datenbestand. AWT ist berechtigt, die entsprechenden vorgelegten Ausweisunterlagen zu diesem Zweck zu speichern.
10.4 AWT ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderungen erforderlich ist.
Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ludwigshafen, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. AWT ist jedoch berechtigt,
den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.2 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, welche Rechtsordnungen anzuwenden
sind (Internationales Privatrecht, Art. 3 fort folgende des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Ist eine Bestimmung dieses Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12.3 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AWT abtreten.


Ludwigshafen, Jan 2011
Awantel GmbH